Förder­richtlinien

Wir sind überwiegend operativ tätig. Unsere Förderleistungen umfassen also nicht nur die Bereitstellung von finanziellen Mitteln, sondern auch die aktive Begleitung der Vorhaben durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung. Wir fördern insbesondere eigenentwickelte, mittel- bis langfristig angelegte Projekte. Dies tun wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartner*innen.


Förderkriterien

Eine Förderung Dritter ist im Rahmen von spezifizierten Programmansätzen möglich. Wesentliches Kriterium für die Projektauswahl ist die Übertragbarkeit der Projektansätze, damit innovative Ideen eine möglichst weite Verbreitung finden.

Die alleinige Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Umsetzungsunterstützung von Projekten Dritter ist nicht möglich.

Es werden nur Anfragen von gemeinnützigen Organisationen berücksichtigt, deren Prinzipien mit den Grundgedanken und den Kernwerten der KfW Stiftung in Einklang stehen.

Unter Berücksichtigung des Stiftungszwecks, der strukturellen Ausrichtung und Arbeitsweise der KfW Stiftung sind Spenden bzw. Sponsoring ausgeschlossen. Insbesondere folgende Anfragen werden nicht berücksichtigt. Wir bitten darum, keine diesbezüglichen Anträge einzureichen, da wir andernfalls von einer Beantwortung absehen müssen.

  • Individualanfragen, wie z.B. Stipendien, Einzelfallhilfen für Umbauten, Ausstattungen, Therapiekosten bzw. Anfragen von Einzelpersonen, die die Finanzierung von mildtätigen Zwecken beinhalten.
  • Gründungsfinanzierung und Betriebskostenzuschüsse
  • Denkmalpflege, Sanierung, Restauration und allgemeine Baumaßnahmen
  • Veranstaltungen, Kongresse, etc.
  • Sachmittel- und Druckkostenzuschüsse
  • Forschungsvorhaben, Bachelor,- Master- und Diplomarbeiten bzw. Dissertationen
  • Kompensationen von staatlichen Leistungen (Erfüllung von Auflagen aus gesetzlichen und anderweitigen Verpflichtungen)

Antragsstellung und Bewilligungsverfahren

Anfragen werden ausschließlich in schriftlicher Form (postalisch oder elektronisch) akzeptiert, ganzjährig angenommen und in der Reihenfolge geprüft, in der sie eingehen. Wir entscheiden über die Anträge autonom und ausschließlich nach eigenem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt bei Projektvorhaben in Form einer Zuwendungsvereinbarung bzw. bei Einzelvorhaben im Zuge eines Programmansatzes mit schriftlichem Bewilligungsbescheid.

Die Unterstützungsanfragen für Projektinitiativen müssen folgende Informationen enthalten:

  • Beschreibung der Organisation und ihrer Ziele
  • Angaben über die Erfahrung des Antragstellers auf dem betreffenden Gebiet
  • Projektidee bzw. Vorhaben und die angestrebte Wirkung
  • Zeitplan
  • Geplante Kooperationspartner*innen und deren Leistungen
  • Kosten und Budget/Finanzierung sowie gewünschter Förderbeitrag der KfW Stiftung

Mittelverwendung

Die Mittelverwendung wird in der Zuwendungsvereinbarung bzw. dem Bewilligungsbescheid im Detail geregelt. Sie folgt folgenden Grundsätzen:

  • Die Zahlung der Fördermittel erfolgt unter dem Vorbehalt einer nach Abschluss des Projektes bzw. nach Projektfortschritt durchgeführten Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel durch die Stiftung.
  • Die Fördermittel werden zweckgebunden vergeben.
  • Der Bewilligungsempfänger ist verpflichtet, die Stiftung über wesentliche Änderungen des geförderten Projektes umgehend schriftlich zu informieren. Die Stiftung entscheidet darüber, ob sie die Änderungen des Projektes akzeptiert oder ihre Förderzusage widerruft. Wesentliche Abweichungen vom Kostenplan und alle sachlichen Umwidmungen der zugesagten Fördermittel bedürfen gleichfalls der schriftlichen Zustimmung der Stiftung.
  • Projekte müssen innerhalb des vereinbarten Förderzeitraums abgeschlossen werden. Die Fördermittel sind weder an Haushaltsjahre gebunden noch verfallen sie am Schluss eines Kalenderjahres. Sie sind innerhalb des angegebenen Förderzeitraums abzurufen und zu verwenden. Der Anspruch auf nicht abgerufene Fördermittel verfällt nach Ablauf des Förderzeitraums. Auf Antrag kann der im Bewilligungsbescheid ausgewiesene Förderzeitraum verlängert werden. 

Die Stifterin

Die KfW bekennt sich mit der KfW Stiftung klar zu ihrer unternehmerischen Verantwortung. Sie gründete die Stiftung in dem Bewusstsein, dass unternehmerisches Handeln und gesellschaftliche Verantwortung zusammengehören und von dem Wunsch getragen, ihr Engagement im Sinne der Nachhaltigkeit zu verstetigen und auszuweiten. Damit trägt die Stiftung auf zivilgesellschaftlicher Ebene zum Ziel der KfW bei, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen weltweit zu verbessern.

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/